Wir kümmern uns um Dokumente und Behörden und reden im Hintergrund mit allen, die beteiligt sind.
Behördliche Begleitung
Wir helfen Ihnen bei allem, was rund um den Sterbefall zu erledigen ist: welche Schritte anstehen, welche Dokumente gebraucht werden und wer zu verständigen ist.
- Unterstützung bei Dokumenten, Meldungen und organisatorischen Formalitäten
- Abstimmung mit Standesamt, Gemeinde, Krankenhaus, Pflegeheim und weiteren Stellen
- Orientierung zu Sterbeurkunde, Totenbeschau, Freigaben und wichtigen Fristen
- Unterstützung bei Versicherungen, Pensionen und behördlichen Verständigungen
- Persönliche Begleitung bei offenen Fragen und organisatorischen Entscheidungen
Notwendige Dokumente im Sterbefall
Für die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt werden – soweit vorhanden – mehrere Unterlagen gebraucht. Sollte ein Dokument nicht auffindbar sein, unterstützen wir bei der weiteren Vorgehensweise.
- Anzeige des Todes – ausgestellt vom Arzt, der die Totenbeschau vornimmt
- Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die den Todesfall anzeigt
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde bzw. Scheidungsurteil
- Nachweis akademischer Grade
Unterstützung bei weiteren Schritten
Die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung, das Meldeamt und das Verlassenschaftsgericht verständigt das Standesamt nach der Anzeige von selbst. Andere Stellen müssen Angehörige selbst informieren – dabei unterstützen wir Sie.
- Verständigung privater Versicherungen, etwa einer Lebens- oder Unfallversicherung
- Verständigung von Banken, Vermietern und weiteren Vertragspartnern


