Erste Schritte im Sterbefall

Sterbeort: Klinik/Altersheim

Wenn ein Mensch in einer Klinik, im Altersheim oder Krankenhaus verstirbt, verständigen die jeweiligen Mitarbeiter den Sprengelarzt bzw. stellen vor Ort den Totenschein aus. Als Angehöriger setzen Sie sich nun mit dem Bestattungsinstitut Neurauter in Verbindung. Die Wahl des Bestatters ist von der Institution nicht vorgegeben, sondern kann von den bestattungspflichtigen Angehörigen frei gewählt und beauftragt werden.

In einem Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die Organisation der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.

Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie rund um die Uhr unter der Nummer:

Tel. +43 5238 52490

Sterbeort: zu Hause

Stirbt ein Mensch in seinem eigenen Zuhause, muss zunächst der Haus- oder Sprengelarzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Als Angehöriger setzen Sie sich nun mit dem Bestattungsinstitut Neurauter in Verbindung. Die Wahl des Bestatters ist von der Institution nicht vorgegeben, sondern kann von den bestattungspflichtigen Angehörigen frei gewählt und beauftragt werden. Erst dann kann der Verstorbene in gekühlte Räume überführt oder aufgebahrt werden.

In einem Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die Organisation der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.

Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie rund um die Uhr unter der Nummer:

Tel. +43 5238 52490