
Erste Schritte
In den ersten Stunden geht es nicht um perfekte Entscheidungen. Wichtig sind ein klarer erster Kontakt, eine würdevolle Abholung und ein klarer Überblick über die nächsten Schritte.
Stirbt ein Mensch in seinem eigenen Zuhause, müssen die Angehörigen den Amts- oder Sprengelarzt und den Bestatter benachrichtigen. Von diesem Arzt wird der Totenschein ausgestellt. Erst dann kann der Verstorbene vom Bestatter Ihrer Wahl in gekühlte Räume überführt oder aufgebahrt werden. Die Beratung über die weitere Vorgehensweise kann in der Zwischenzeit erfolgen.
Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Wir erklären, welche Reihenfolge in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Wir klären mit Ihnen, wann eine Abholung erfolgen soll und ob ein persönlicher Abschied zu Hause oder in unserem Verabschiedungsraum gewünscht ist. Auch Fragen zu Kleidung, persönlichen Gegenständen oder religiösen Wünschen können dabei besprochen werden.
In einem Gespräch beraten wir Sie über die Bestattungsart, die Organisation, die Möglichkeit der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.
Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr unter: Tel. +43 5238 524 90.
Wenn ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder im Hospiz verstirbt, verständigen die jeweiligen Mitarbeiter/innen den Amts- oder Sprengelarzt/in, der den Tod fest- und den Totenschein ausstellt. Als Angehöriger setzen Sie sich nun mit dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung.
Die Wahl des Bestatters ist von der Institution nicht vorgegeben, sondern kann von den Angehörigen frei gewählt und beauftragt werden.
Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr unter: Tel. +43 5238 524 90.
Wir klären mit Ihnen, wann eine Abholung erfolgen soll und ob ein persönlicher Abschied zu Hause oder in unserem Verabschiedungsraum gewünscht ist. Auch Fragen zu Kleidung, persönlichen Gegenständen oder religiösen Wünschen können dabei besprochen werden.
In einem Gespräch beraten wir Sie über die Bestattungsart, die Organisation, die Möglichkeit der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.
Wir sind im Todesfall rund um die Uhr für Sie erreichbar. In Abstimmung mit Behörden und Bestattern vor Ort organisieren wir gemeinsam mit Ihnen die Rücküberführung nach Österreich.
Als Ihr Ansprechpartner stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen oder Unsicherheiten zur Seite.
Wir klären, wo sich die verstorbene Person befindet, welche Stellen zuständig sind und welche Dokumente für die Überführung benötigt werden.
Je nach Land können zusätzliche Bescheinigungen, Übersetzungen oder Abstimmungen mit Konsulat, Gemeinde oder Behörden erforderlich sein.
Danach besprechen wir die Bestattungsart, die persönlichen Wünsche und die Trauerfeier.
Vorsorge
Mit einer Bestattungsvorsorge können Wünsche, Dokumente, Bestattungsart, Trauerfeier, Musik, Texte und der Kostenrahmen schon vorab festgehalten werden. Das gibt Sicherheit und entlastet Angehörige, wenn später schnelle Entscheidungen schwerfallen.
Ist absehbar, dass in naher Zeit ein Abschied bevorsteht, kann es hilfreich sein, sich frühzeitig zu informieren und erste Dinge vorzubereiten.
Vorsorge ansehenHäufige Fragen
Bei einem Todesfall zu Hause müssen Sie zuerst die Totenbeschau veranlassen. Kontaktieren Sie dafür den zuständigen Gemeinde- oder Sprengelarzt. Rufen Sie uns danach oder parallel unter +43 5238 524 90 an. Wir übernehmen sofort die gesamte Koordination und die nächsten Schritte für Sie.
Die Totenbeschau wird von der/dem zuständigen Amtsärztin/-arzt oder Sprengelarzt der jeweiligen Gemeinde durchgeführt. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und stellt die Anzeige des Todes aus. Erst danach darf die Überführung des Verstorbenen durch den Bestatter erfolgen.
Verständigen Sie zuerst den zuständigen Sprengel- oder Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wählen Sie den Ärztenotdienst unter Tel. 141. Bei Unsicherheiten können Sie rund um die Uhr direkt uns anrufen (+43 5238 524 90) - wir leiten Sie klar an.
Nein, bitte belassen Sie den Körper bis zur Totenbeschau unverändert. Position und Kleidung dürfen vor der ärztlichen Freigabe nicht verändert werden. Sollte eine Änderung aus dringenden Gründen unumgänglich sein, stimmen Sie dies bitte vorab telefonisch mit dem Arzt oder direkt mit uns ab.
Sie haben in Österreich die freie Bestatterwahl und sind nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Die Bestattung Neurauter ist im Akutfall rund um die Uhr (24/7) verlässlicher Ansprechpartner und unter der Notfallnummer +43 5238 524 90 sofort für Sie erreichbar.